Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der KonTec Maschinenbau GmbH und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Sofern im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zustande kommt, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Die Darstellung der Produkte auf dieser Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient ausschließlich der Information und der Möglichkeit zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
Stand 23. Februar 2026
1. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in der jeweils ausgewiesenen Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
3. Lieferfristen
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist erst zulässig, wenn der Kunde uns zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Lieferung gesetzt hat und diese Nachfrist ohne Lieferung abgelaufen ist.
4. Lieferung / Verpackung
Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager (EXW Incoterms® 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Mit Bereitstellung der Ware zur Abholung geht die Gefahr auf den Kunden über.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Verpackungsmaterial wird – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückgenommen.
Wir wählen Verpackung und Versandweg unter Berücksichtigung eines sachgerechten und wirtschaftlichen Transports.
5. Ausführung bei Lagerteilen
Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um vorhandene Lagerware (Kaufteile von Drittanbietern).
Maßgeblich ist die im Angebot bezeichnete Ausführung.
Technische Änderungen oder Weiterentwicklungen erfolgen nicht.
Eine Nachbeschaffung oder Ersatzlieferung bei Nichtverfügbarkeit ist ausgeschlossen.
Technische Angaben beruhen auf Herstellerinformationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Grundsatz – Eigentum bis zur vollständigen Zahlung
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für Nebenforderungen sowie für Forderungen aus späteren Nachbestellungen oder Reparaturleistungen. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15 %, verpflichten wir uns auf Verlangen des Kunden zur Freigabe entsprechender Sicherheiten.
7.2 Verarbeitung und Vermischung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache bzw. dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Gesamtwert der neuen Sache oder des vermischten Bestands.
7.3 Weiterveräußerung durch Wiederverkäufer
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen in voller Höhe an uns ab – einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Eine Abtretung von Forderungen im Rahmen eines Factorings ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
7.4 Einziehungsbefugnis des Kunden
Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In diesem Fall hat der Kunde auf unser Verlangen die zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu den Schuldnern der abgetretenen Forderungen zu machen und uns die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
7.5 Mitteilungspflicht bei Eingriffen Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen zugreifen, insbesondere im Falle von Pfändungen oder sonstigen Maßnahmen. Er hat alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
7.6 Eigentumsvorbehalt im Ausland
Sofern das Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur eingeschränkt zulässt, verpflichtet sich der Kunde, auf eigene Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um unsere Sicherungsrechte oder gleichwertige Rechte wirksam zu begründen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere Registrierungspflichten oder andere erforderliche Erklärungen gegenüber Behörden und Dritten.
8. Gewährleistung
8.1 Technische Beratung
Unsere technischen Informationen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der uns bekannten Angaben des Kunden. Sie entbinden den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, die Eignung des Produkts für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
8.2 Haftung für bestimmte Eignung
Für eine besondere Eignung oder Verwendbarkeit unserer Produkte haften wir nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss auf besondere Einsatzbedingungen schriftlich hinzuweisen.
8.3 Rücksendung mangelhafter Ware
Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen sind grundsätzlich frachtfrei vorzunehmen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
8.4 Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden, soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Waren 12 Monate ab Lieferung.
Verspätete Mängelanzeigen führen zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte.
8.5 Eigenmächtige Mängelbeseitigung
Eine eigenmächtige Beseitigung von Mängeln oder sonstige Veränderungen an der gelieferten Ware durch den Kunden oder durch Dritte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Erfolgt eine solche Maßnahme ohne unsere Zustimmung, entfallen Gewährleistungsansprüche, soweit der Kunde nicht nachweist, dass die eigenmächtige Maßnahme für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich war.
Für Schäden, die auf eine eigenmächtige Veränderung oder Mängelbeseitigung zurückzuführen sind, haften wir nicht. Dies gilt insbesondere für daraus resultierende Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
Unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche des Kunden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.6 Nacherfüllung, Rücktritt und Haftungsbegrenzung
Im Falle eines mangelhaften Produkts leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die beanstandete Ware ist uns hierzu frachtfrei zur Verfügung zu stellen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.7 Besondere Regelungen für Lagerteile
Für als Lagerware angebotene Kaufteile von Drittanbietern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich aus vorhandenem Lagerbestand. Eine Verpflichtung zur Bevorratung, Nachbeschaffung oder Lieferung identischer oder seriengleicher Produkte besteht nicht.
Maßgeblich ist der Zustand der Ware bei Gefahrübergang. Übliche lagerbedingte Gebrauchsspuren, Alterungserscheinungen oder Beeinträchtigungen der Verpackung stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
Eine eigenständige Garantie übernehmen wir nicht. Etwaige Herstellergarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
9. Technische Angaben und Unterlagen Dritter
Etwaige vom Hersteller stammende technische Unterlagen unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Herstellers.
10. Datenschutz und Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung erfolgt zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in unserer Datenschutzerklärung unter www.lagerwerte.de/datenschutz abrufbar.
11. Produkthaftung
Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den Regelungen in Ziffer 8 dieser AGB.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sach- und fachgerecht zu verwenden, zu montieren und zu betreiben. Für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung oder Weiterverarbeitung zurückzuführen sind, haften wir nicht.
12. Gerichtsstand, geltendes Recht, Schriftform
12.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Kempten (Allgäu), Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3 Form von Erklärungen und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform im Sinne des § 126b BGB (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
12.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.